Nordic Darss


AGB

§ 1

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen /AGB

 

(1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Vereinbarungen über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen durch Nordic Darß. Diese Leistungen von Nordic Darß erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ferienwohnungen die nicht Eigentum von Nordic Darß sind, in diesem Fall von Nordic Darß vermittelt werden, unterliegen diesen AGBs.

 

(2)

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung durch den Gast sowie deren Nutzung zu anderen als (Ferien-/Urlaubs-) Zwecken sind hiermit ausgeschlossen.

 

(3)

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch den Gast sind grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn Nordic Darß diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2

Nutzungs-/Beherbergungsvertrag

 

(1)

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn Nordic Darß die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax, mit der Übersendung des Vertrages bestätigt, der Gast diesen Vertrag innerhalb von 10 Tagen an Nordic Darß zurücksendet  und eine Anzahlung von mindestens 20 % des Gesamtbetrages an Nordic Darß überweist. (Vertragsannahme).

 

(2)

Vertragspartner sind Nordic Darß als Anbieter und der Gast als Nutzer. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er gegenüber Nordic Darß zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern Nordic Darß keine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

(3)

Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung/Vertrag auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung/Vertrag inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung/Vertrag als vereinbart. 

 

(4)

Ablauf der Buchung bis zur Vertragsannahme.

Nachdem sich der Gast für eine Wohnung bei uns entschieden hat, bitte das Kontaktformular für die Anfrage benutzen.  Die folgenden Angaben und Informationen sind für eine ordnungsgemäße Buchung notwendig.

 

 

1.  Der gewünschte Reisezeitraum.


 

 

2.  Die Anzahl der Personen (Erwachsene, Kinder).


 

 

3.  Die Kontaktdaten des Gastes (Wohnort, Telefon, Email)


 

 

Bei Verfügbarkeit versendet Nordic Darß zeitnah den Vertrag für die Nutzung der gewünschten Wohnung per Emil oder Post. Dieser Vertrag muss innerhalb von 10 Tagen unterzeichnet an Nordic Darß zurückgesendet werden.
Die Wirksamkeit des Vertrags ist gegeben, nachdem der Gast 20 % des Gesamtbetrages an Nordic Darß, als Anzahlung überwiesen hat. Die Gutschrift muss innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsunterschrift bei Nordic Darß eingegangen sein. Als Zahlungsgrund bitte immer die Buchungsnummer angeben. Sollte das nicht geschehen, kann die  Verfügbarkeit der Ferienwohnung durch Nordic Darß nicht mehr  gewährleistet werden.
Die Restzahlung von 80 % des Gesamtbetrages muss bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt durch den Gast gezahlt und bei Nordic Darß gutgeschrieben sein.
Bei verspäteten Zahlungseingang oder nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung durch den Gast hat Nordic Darß das Recht, die Ferienwohnung anderweitig zu vergeben.

§ 3

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

(1)

Nordic Darß verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard der detailierten Beschreibung der Internetseite. Eine Gewähr übernimmt Nordic Darß nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.

 

(2)

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Nordic Darß zu zahlen. Dies gilt auch für den Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von Nordic Darß an Dritte.

 

(3)

Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

(4)

Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung/Vertrag nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Nordic Darß. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung von Nordic Darß allgemein berechneten Preis. Besuch ist vorher bei Nordic Darß anzumelden. Nicht im Vertrag aufgeführte Personen haben kein Wohnrecht.

 

 (5)

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der von Nordic Darß allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Nordic Darß den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

 

 (6)

Die Zahlung des, für die Überlassung der Ferienwohnung, vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen unterliegen dem Schlüssel in §2 Abs.4.

 

(7)

Kraftfahrzeuge können auf den kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplätzen auf eigene Gefahr geparkt werden. Es ist ein Parkplatz je Ferienwohnung vorhanden. Ein zusätzlicher Stellplatz im Urlaubsort kann  nur auf einem öffentlichen Parkplatz  gegen Gebühr in Anspruch genommen werden.

§ 4

Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

 

(1)

Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.

 

(2)

Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

 

(3)

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Nordic-Darß erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird Nordic-Darß einen entsprechenden Mehrpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung von Nordic-Darß untergebracht, kann Nordic-Darß eine Reinigungs- und Renovierungspauschale in Höhe von bis zu 500,- € (netto) in Rechnung stellen.

 

(4)

In den Ferienwohnungen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Nichtbeachtung kann Nordic-Darß eine Reinigungs- und Renovierungspauschale in Höhe von bis zu 500,- € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf den zugewiesenen Areals erlaubt.

 

 (5)

Die freie Internetnutzung ist gestattet, soweit vorhanden und diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. Der Provider speichert die Verbindungsdaten 6 Monate, so dass ein Aufruf strafrechtlich relevante Folgen  nach sich zieht. Das Vorhandensein eines kostenlosen Internetzugangs ist nicht gleichbedeutend mit der Haftungsübernahme für die einwandfreie Funktion. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlenden Verbindung sind ausgeschlossen.

 

(6)

Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt Nordic-Darß von Ansprüchen Dritter frei. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

 

(7)

Bei Objekten mit einem Reetdach  ist das Grillen nur mit einem Elektrogrill aus Sicherheitsgründen gestattet.

 

(8)

Nordic-Darß hat ein jederzeitiges Zutritts-Recht zu den Ferienwohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutritts-Rechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Nordic-Darß wird den Gast über die Ausübung des Zutritts-Rechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5

Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

 

(1)

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit Nordic Darß geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Nordic Darß. Im Falle der Stornierung durch den Gast hat Nordic Darß einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Nutzungspreises nach dem folgenden Schlüssel:

 

 

Rücktritt bis 91 Tage vor Nutzungsbeginn

=

50,- €

 

 

Rücktritt innerhalb von 90 - 61 Tagen vor Nutzungsbeginn

=

25 % des Nutzungspreises

 

 

Rücktritt innerhalb von 60 - 35 Tagen vor Nutzungsbeginn

=

50 % des Nutzungspreises

 

 

Rücktritt innerhalb von 34 - 2 Tagen vor Nutzungsbeginn

Rücktritt innerhalb von 1 Tag vor Nutzungsbeginn oder Nichterscheinen

 =

=

 80 % des Nutzungspreises

95 % des Nutzungspreises

 

 

zuzüglich einer Stornogebühr von 30,00 €.

 

(2)

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und bieten hierfür unseren Partner, die ERGO an. Einen Anspruch auf Erstattung eines Teiles der vereinbarten Vertragssumme hat der Gast bei späterer Anreise oder früherer Abreise nicht.

 

(3)

Eine Stornierung durch den Gast muss schriftlich gegenüber Nordic Darß erfolgen, es sei denn Nordic Darß stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung bei Nordic Darß.

 

(4)

Ferner ist Nordic Darß berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

 

 

a)

höhere Gewalt oder andere von Nordic Darß nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

 

 

b)

die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

 

 

c)

die Ferienwohnung zu anderen als zu Ferien-/Urlaubs-Wohnzwecken genutzt wird,

 

 

d)

Nordic Darß begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen von Nordic Darß in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Nordic Darß zuzurechnen ist.

 

(5)

Nordic Darß hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 4 a) hat Nordic Darß bereits geleistete Zahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch Nordic Darß entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat Nordic Darß alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 4 zu ersetzen.

§ 6

An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

 

(1)

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 18.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit Nordic Darß vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit Nordic Darß vereinbart wurde.
Die Schlüsselübergabe erfolgt von 16.00 -18.00 Uhr. Bei späterer Ankunft bitten wir um eine Information bis 17.00 Uhr, um den Ort der Schlüsselübergabe abzusprechen.


(2)

Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro berechnet.


(3)

Der Gast ist verpflichtet, Nordic Darß bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen sowie die fällige  Kurtaxe in bar zu entrichten. Nordic Darß ist gemäß der Ortssatzung der Gemeinde auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst zur Erhebung der jeweils gültigen Kurtaxe verpflichtet und diese dann an die Gemeinde abzuführen.


(4)

Nordic Darß kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Nordic Darß erstattet diese Kaution bei ordnungsgemäßer Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).


(5)

Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt, besenrein und mit gespültem Geschirr, ausgeräumtem Geschirrspüler zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat Nordic Darß gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt:


 

a)  50,00 € (netto)   bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;



 

b)  100 € (netto)    bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.



 

Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

 

(6)

Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an Nordic Darß oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit Nordic Darß zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

 

(7)

Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast an Nordic Darß Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 7

Haftung; Verjährung

 

(1)

Nordic Darß haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Nordic Darß beschränkt, wenn und soweit Nordic Darß nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Nordic Darß auftreten, wird sich Nordic Darß bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

(2)

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet Nordic Darß nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung von Nordic Darß nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

 

(3)

Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast verpflichtet sich Nordic Darß alle Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

 

(4)

Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Gast haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche von Nordic Darß verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 8

Datenschutz

 

 

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder Email-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumpflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nordic Darß als Betreiber der Web-Seiten behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

§ 9


Schlussbestimmungen

 

(1)

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.


(2)

Rechtsstand, Erfüllungs- und Zahlungsort ist Prerow/Darß, Deutschland.


(3)

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


(4)

Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr Prerow/Darß, Deutschland. Hat einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Prerow/Darß, Deutschland.


(5)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Aus der Veröffentlichung auch im Internet folgt nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritten zur Nutzung oder Abänderung überlassen werden. Die Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts bleibt vorbehalten.


(6)

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Nordic Darß

 

 

vertreten durch den Geschäftsinhaber  Frau Maria Kröpelin